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Ablesen des Zählerstandes

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

immer wieder erreicht uns die Anfrage, warum wir den Zählerstand noch nicht abgelesen, bzw. warum wir keine Ablesekarten verschickt haben.

Deshalb möchten wir Sie an dieser Stelle über das Verfahren der Ablesung informieren: Die Hoheit über die Zählerstände hat der jeweilige Netzbetreiber. Das sind für Gas und Strom die Schleswig-Holstein Netz AG und für Wasser die Holsteiner Wasser GmbH.

Die Netzbetreiber ermitteln Ihren Energie- oder Wasserverbrauch durch Ablesung oder Hochrechnung (hierzu bekommen Sie in der Regel eine Ablesekarte durch den Netzbetreiber zugeschickt) und leiten uns das Ergebnis weiter. Wir erstellen auf dieser Grundlage Ihre Jahresrechnung und legen die neuen Beträge für die Abschläge fest. Wir dürfen seit Kurzem zwar selbst ablesen, der Netzbetreiber entscheidet aber auf Basis seiner Werte, was er für plausibel hält und was er an Zählerständen von uns akzeptiert.

Wie Sie sicherlich wissen, führen wir Verhandlungsgespräche mit den Netzbetreibern mit dem Ziel, die Netze zu erwerben. Nach erfolgreichem Abschluss sind wir in der Lage, alle diese Themen aus einer Hand für Sie und zu Ihrer Zufriedenheit selbst zu bearbeiten. Zusätzlich möchten wir Sie über den aktuellen Sachstand zum Thema Ökostromlieferung informieren: Aufgrund einer einschneidenden Gesetzesänderung im EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) ist es momentan leider nicht möglich, den Vertrag mit der Uetersener Windpark GmbH fortzuführen.

Deshalb beliefern die Stadtwerke Uetersen ihre Kunden ab 01.01.2012 Ökostrom auf Zertifikatsbasis. Wir bemühen uns aber darum, so schnell wie möglich unseren Strom wieder nach dem Prinzip der Direktvermarktung aus dem Uetersener Windpark zu beziehen.